§1 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags
1 Anmeldung
Die Anmeldungen zu Kursen im Geburtshaus Düsseldorf erfolgt online über die Homepage der Einrichtung www.geburtshaus-duesseldorf.de. Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung, die wir in der Regel per E-Mail versenden.
2 Bestätigung der Anmeldung
Das Vertragsverhältnis mit der der Geburtshaus Düsseldorf gGmbH kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn die gGmbH einen freien Kursplatz bestätigt hat, die Kursgebühr überwiesen wurde und eine Anmeldebestätigung versendet wurde. Jedoch unter dem Vorbehalt, dass die festgelegte Mindestteilnehmerzahl zum Kursbeginn erreicht wird. Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.
3 Zahlung der Kursgebühren
Die Höhe der verbindlichen Kursentgelte ist den Kursbeschreibungen auf der Homepage der Geburtshaus Düsseldorf gGmbH zu entnehmen. Die Kursentgelte sind grundsätzlich umgehend fällig und in einem Betrag vor Beginn der Veranstaltung laut Frist der Zahlungsaufforderung auf das von der gGmbH angegebene Konto zu entrichten. In jedem Fall ist die Kursgebühr vor Kursstart fällig. Bei einigen Kursen ist das Entgelt zu Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten, hierauf wird in der Anmeldebestätigung hingewiesen.
Für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, die direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, gelten besondere Teilnahmebedingungen, die gemeinsam mit den AGB ausgegeben werden.
Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung des Entgelts, es sei denn, es liegt ein Fall des zulässigen Rücktritts gem. § 3 der AGB bzw. ein wirksamer Widerruf vor.
Mahnkosten gehen zu Lasten des/ der Teilnehmer*in und werden dieser/ diesem von der Geburtshaus Düsseldorf gGmbH in Rechnung gestellt. Für jede außergerichtliche Mahnung durch die Geburtshaus Düsseldorf gGmbH werden dem/der Teilnehmer*in € 5,00 in Rechnung gestellt.
§2 Termine, Zeiten, Kursorte und Onlineangebote
1 Verlegung von Kursterminen
Alle angebotenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Änderungen sind der Geburtshaus Düsseldorf gGmbH vorbehalten. Änderungen vor Kursbeginn führen für den/ die Kursteilnehmer*in zu einem Sonderkündigungsrecht binnen 7 Tagen. Das Verlegen von einzelnen Terminen im Kursverlauf hat kein Sonderkündigungsrecht oder Teilerstattungen zur Folge. Im Falle einer Terminverschiebung oder eines Kursausfalls informiert das Geburtshaus den/die Teilnehmer*in rechtzeitig. Ausgefallene Stunden versuchen wir nach Möglichkeit nachholen. Bei nicht Erreichen der erforderliche Mindestteilnehmerzahl behält sich das Geburtshaus Düsseldorf vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen, soweit keine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt ist.
2 Kursorte
Das Geburtshaus Düsseldorf behält es sich vor, den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.
3 Onlineangebote
Ist die Durchführung eines Kurses als Präsenzkurs (z.B. aufgrund der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) nicht (mehr) möglich, wird das Geburtshaus für einzelne Termine oder den gesamten Kurs auf ein Onlineangebot ausweichen. Die Umstellung auf ein Online-Angebot führt zu keinem Sonderkündigungsrecht. Das Angebot findet Live zu den gebuchten Terminen statt. Eine Videoaufzeichnung ist aufgrund von Vorgaben des GKV-SV nicht möglich. Für nicht wahrgenommene Onlinetermine gelten die gleichen Regelungen, wie für Präsenztermine (private Rechnungsstellung), die den Teilnahmebedingungen zu entnehmen sind.
§3 Rücktritt, Kursabsagen und Erstattungen von Kursentgelten
1 Rücktritt und Kündigung durch das Geburtshaus Düsseldorf
Werden ausgeschriebene Kurse durch die Geschäftsführung abgesagt, z.B. weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, werden die Teilnehmer*innen über die Absage unverzüglich schriftlich (in Ausnahmefällen auch telefonisch) informiert. Bereits eingezahlte Kursentgelte werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet.
2 Rücktritt von Teilnehmer*innen
Der Rücktritt von Teilnehmer*innen von der Anmeldung ist bis 6 Wochen vor dem Kurstermin möglich und in jedem Fall schriftlich zu erklären.
Bei einem rechtzeitigen Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Kursstart, wird die volle Kursgebühr, abzgl. einer Verwaltungspauschale von € 5,00, erstattet. Bei einem Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn erstatten wir 50 % der Teilnahmegebühren. Erfolgt der Rücktritt später als 21 Tage vor Beginn, so ist eine Erstattung der Kursgebühren nur möglich, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in sich verbindlich anmeldet. In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Verwaltungsgebühr von € 10,00 einzubehalten.
Für einige Angebote (z. B. Infoveranstaltungen) gelten abweichende Regelungen zum Rücktritt. In der Regel ist hier eine Abmeldung bis eine Woche vor dem jeweiligen Termin möglich und fristgerecht. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Buchungsbestätigung. Ein Rücktritt von Teilnehmer*innen nach Beginn des Kurses ist nicht möglich. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3 Umbuchung
Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In Ausnahmefällen kann das Geburtshaus die Umbuchung in einen anderen Kurs zulassen. In diesem Fall behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von maximal 10 EUR vor.
§4 Teilnahmebescheinigung
Nach regelmäßig absolviertem Kurs kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Die erste Teilnahmebescheinigung ist kostenlos. Für jede weitere werden bei Selbstabholung € 10,00, bei Versand € 11,50 berechnet.
§5 Hausordnung
Es gilt die Hausordnung der Geburtshaus Düsseldorf gGmbH. Im gesamten Haus darf nicht geraucht werden. Die Hinweise der Mitarbeiter*innen sind zu beachten. Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
§6 Haftung, Ausnahmen von diesen Teilnahmebedingungen
Eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit übernimmt die Geburtshaus Düsseldorf gGmbH nur für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Geburtshaus Düsseldorf gGmbH beruhen. Für sonstige Schäden übernimmt die Geburtshaus Düsseldorf gGmbH die Haftung nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Geburtshaus Düsseldorf gGmbH beruhen.
1 Haftung für Eigentum
Das Geburtshaus Düsseldorf übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe. Das Geburtshaus Düsseldorf übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
Der Geburtshaus Düsseldorf übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
§7 Reklamation über Dienstleistungen des Geburtshaus Düsseldorf
Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung des Geburtshaus Düsseldorf sind der Geschäftsstelle des Geburtshaus Düsseldorf schriftlich binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen. Sollten Verletzungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung auftreten, so sind diese unverzüglich mündlich bei der jeweiligen Kursleitung anzuzeigen, sowie schriftlich in der Geschäftsstelle zu melden.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Düsseldorf.
Mittwoch, 07.10.2020
Lisa Fels, Alexa Weber – Geschäftsführerinnen Geburtshaus Düsseldorf gGmbH
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.